Immer wieder hört man von sogenannten Knebelverträgen in der Musikbranche, bei TV-Shows oder sogar in der Modebranche. Überall dort, wo “Träume” wahr gemacht werden sollen, oder zumindest die Illusion davon versprochen wird, kommen sie zum Einsatz. Ganzheitliche Verträge, die im Fachjargon 360 Grad Vertrag genannt werden, sind hierbei das schlimmste aller Konstrukte. Denn hier geht es nicht nur um die Einnahmen der Musik (CDs), sondern auch um alle anderen Quellen, mit der die Plattenfirma mit dem Künstler Geld machen kann.
Teil1: Die Knebelverträge erkennen – Der Vorschuss!
Egal bei welcher großer Plattenfirma oder Castingshow-Produktion. Alle haben eines gemeinsam: Sie sind fast immer mindestens 20 Seiten lang und möglichst kompliziert formuliert. Oftmals in endlos scheinenden Sätzen. Paragraphen, die nur in Kombination mit anderen Paragraphen funktionieren und zusammenfassen, was die Plattenfirma alles mit Künstler machen darf – und was der Künstler alles NICHT machen darf. Also eine sehr einseitige Geschichte!
Gerade für Newcomer Künstler sehen die Verträge besonders schlimm aus. Beteiligungen an CD Verkäufen fallen klein aus. Eine geringe Aufwandsentschädigung erhält der Künstler nur unter extremen Auflagen. Das ganze nennt sich dann Vorschuss. Doch wer denkt, dass es sich hierbei um “geschenktes” Geld handelt, liegt falsch.
Denn die Plattenfirma holt sich genau dieses Geld wieder zurück – und zwar nicht von ihrem Anteil, sondern von dem des Künstlers. Erst wenn ihr genug CDs verkauft habt (und das müssen enorm viele sein), damit euer Kredit beglichen ist, erhaltet ihr erst wieder eine weitere Zahlung. Je geringer euer % Anteil (Beteiligung) an einer verkauften CD ist, umso länger dauert die Rückzahlung.
Im zweiten Teil gehen wir auf die wichtigsten Paragraphen und Punkte der Verträge ein. Also seid gespannt!
Hinterlasse jetzt einen Kommentar